Guten Morgen,
Tja, war wohl trotz
meiner ersten Euphorie gestern (hier)
wohl doch eher nur Theater-Donner, was Herr Voßkuhle vor
seinem HEUTIGEN Ausscheiden aus dem BVerfG aufgeführt hat. Denn zwar fiel der
Satz für die Geschichtsbücher: „Dem steht
das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 11. Dezember 2018
nicht entgegen, da es im Hinblick auf die Kontrolle der Verhältnismäßigkeit der
zur Durchführung des PSPP erlassenen Beschlüsse schlechterdings nicht mehr
nachvollziehbar und damit ebenfalls ultra vires ergangen ist.“ Denn
damit erklärt das BVerfG in seiner Entscheidung zu Anleihekäufen der EZB
erstmals eine Rechtsprechung des (eigentlich hierarchisch höher stehenden)
Europäischen Gerichtshofes für nichtig („ultra vires“), s. hier.
Schon deswegen zeugt der Spruch von Herrn Scholz (unser
Finanzminister und übrigens Jurist) , „Das
[Anleihekauf]Programm der Europäischen Zentralbank befindet sich im Einklang
mit unserem Grundgesetz“ entweder von einer ausgeprägten kognitiven Verzerrung
oder einer ausgeprägten Hybris…
ABER: Leider enthält
das Urteil auch den Satz: „Im Ergebnis ist eine offensichtliche Umgehung
des Verbots monetärer Haushaltsfinanzierung […] nicht feststellbar…“.
Damit ist der Kern der Klage im Endeffekt abschlägig beschieden worden. Die
Juristen der EZB werden einfach mehr Papier als Begründung für die
Erforderlichkeit der Anleihekäufe schreiben. Und das war es. Ich bin dann mal
gespannt, ob sich Herr Voßkuhle nun auch in die Schlange derer stellen wird,
die nach Ende ihrer Karriere dann mal so richtig ihre Meinung sagen, wie etwa
Herr Papier (hier)
oder Herr Di Fabio (hier)?
Und die Regierung wird dieses Affröntchen an sich abperlen lassen, hat sie doch dafür gesorgt, dass mit Herrn Stephan Harbarth nun einer der ihren wahrscheinlich neuer Präsident des BVerfG wird. Der CDU Mann war bis 2018 Bundestagsabgeordneter und ist für die Vorratsdatenspeicherung. Erstklassige Referenzen also. Da wird die EZB ruhig weiter schlafen.
„Morning Briefing 6. Mai 2020 – Mobilitäts-Special“ weiterlesen