Morning Briefing 6. Mai 2020 – Mobilitäts-Special

Guten Morgen,

Tja, war wohl trotz meiner ersten Euphorie gestern (hier) wohl doch eher nur Theater-Donner, was Herr Voßkuhle vor seinem HEUTIGEN Ausscheiden aus dem BVerfG aufgeführt hat. Denn zwar fiel der Satz für die Geschichtsbücher: „Dem steht das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 11. Dezember 2018 nicht entgegen, da es im Hinblick auf die Kontrolle der Verhältnismäßigkeit der zur Durchführung des PSPP erlassenen Beschlüsse schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar und damit ebenfalls ultra vires ergangen ist.“ Denn damit erklärt das BVerfG in seiner Entscheidung zu Anleihekäufen der EZB erstmals eine Rechtsprechung des (eigentlich hierarchisch höher stehenden) Europäischen Gerichtshofes für nichtig („ultra vires“), s. hier. Schon deswegen zeugt der Spruch von Herrn Scholz (unser Finanzminister und übrigens Jurist) , „Das [Anleihekauf]Programm der Europäischen Zentralbank befindet sich im Einklang mit unserem Grundgesetz“ entweder von einer ausgeprägten kognitiven Verzerrung oder einer ausgeprägten Hybris…

ABER: Leider enthält das Urteil auch den Satz: „Im Ergebnis ist eine offensichtliche Umgehung des Verbots monetärer Haushaltsfinanzierung […] nicht feststellbar…“. Damit ist der Kern der Klage im Endeffekt abschlägig beschieden worden. Die Juristen der EZB werden einfach mehr Papier als Begründung für die Erforderlichkeit der Anleihekäufe schreiben. Und das war es. Ich bin dann mal gespannt, ob sich Herr Voßkuhle nun auch in die Schlange derer stellen wird, die nach Ende ihrer Karriere dann mal so richtig ihre Meinung sagen, wie etwa Herr Papier (hier) oder Herr Di Fabio (hier)?

Und die Regierung wird dieses Affröntchen an sich abperlen lassen, hat sie doch dafür gesorgt, dass mit Herrn Stephan Harbarth nun einer der ihren wahrscheinlich neuer Präsident des BVerfG wird. Der CDU Mann war bis 2018 Bundestagsabgeordneter und ist für die Vorratsdatenspeicherung. Erstklassige Referenzen also. Da wird die EZB ruhig weiter schlafen.

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