Morning Briefing – 26. April 2021 – Rechtsstaat – denkt er mit?

Nach der äußeren Sicherheit am Freitag (hier) heute mal zur inneren Sicherheit – die auch durch einen funktionierenden Rechtsstaat abgesichert wird. Seit einiger Zeit mehren sich aber die Zweifel an dessen Funktionieren (s. hier). Dass diese Zweifel auch beim Blick auf andere Aspekte nicht ganz unbegründet sind, zeigt der nachfolgende Überblick:  

BVerfGhttps://www.faz.net/aktuell/politik/corona-wiederaufbaufonds-warnschuss-des-bundesverfassungsgerichts-17304579.html

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-2bvr54721-coronavirus-europaeischer-wiederaufbaufonds-eu-konjunkturpaket/

Zwar kommen jetzt nicht die vor einem Jahr vorhergesagten (hier) Eurobonds, sondern zunächst nur ein Wiederaufbaufonds. Und das BVerfG hat zumindest im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes schon entschieden, dass es keine so großen Probleme mit dem Fonds hat. Insbesondere würde ich mal bezweifeln, dass es ein „Warnschuss“ war, wie die FAZ meint. Jeder Jurastudent im zweiten Semester weiß, dass das BVerfG der Integrationslinie des Gesetzgebers zumeist folgt (Stichwort: „Solange-Beschlüsse“). Somit ist der „Warnschuss“ nichts anderes als das übliche Säbbelrasseln, um gegenüber dem EuGH zumindest so zu tun, als sei man noch relevant.  

Wirecardhttps://www.stern.de/politik/deutschland/die-staatsanwaeltin-im-fall-wirecard-hat-gedaechtnisluecken-30373192.html

https://www.welt.de/wirtschaft/article230592079/Fall-Wirecard-Der-fragwuerdige-Umgang-Olaf-Scholz-mit-privaten-E-Mails.html

Angesichts der bislang unsanktionierten plötzlichen Gedächtnislücken unseres exekutiven und judikativen Spitzenpersonals graut es mir. Seit Hillary-Gate sollte die Nutzung privater Emailkanäle für dienstliche Zwecke ein no-no sein. Die Frage ist halt, wie oft der/die Michel*ine noch „verzeiht„. Mich wundert ja eh der derzeit zur Schau gestellte Langmut.

Schiedsgerichtehttps://www.buzzfeed.de/recherchen/energiecharta-vertrag-schiedsgerichte-europa-klimaziele-90214917.html

https://www.handelsblatt.com/politik/international/kohle-oel-und-gas-die-tuecken-der-energiecharta-ein-alter-handelsvertrag-koennte-die-energiewende-noch-teurer-machen/26955796.html

Sie erinnern sich noch an die Ankündigung des Weltunterganges als TTIP scheiterte und CETA auch nicht so richtig in Schwung kam (bei mir hier besprochen)? Tja und genau das in diesen Abkommen immer wieder kritisierte Institut der Schiedsgerichte könnte bei der Auslegung der sog. „Energiecharta“ erneut für einigen Ärger sorgen. 

Fazit: Wenn ein deutscher Ministerpräsident die „Bundesnotbremse“ öffentlich als „unnötig, aber unschädlich“ bezeichnet (hier), dann sagt das mehr über das Rechtsverständnis der Regierenden aus, als jede offizielle Erklärung. Denn auch hier gilt Montesquieu: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“ Aber dieser Faux-Pas ist lediglich politisch. Die Frage ist halt, ob die obersten deutschen Gerichte diese möglicherweise auch in Gesetze fließende Fehleinschätzung von Politikern konsequent und zeitnah korrigieren. Oder ob die „Gedächtnislücken“ von Politikern und Staatsanwälten Konsequenzen haben. Oder ob man die Tragweite des Abschlusses internationaler Vereinbarungen tatsächlich erkennt und auch rechtlich einordnet. Und das bezweifele ich mehr und mehr.  

Spruch des Tages: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“ – Ernst-Wolfgang Böckenförde (sog. „Böckenförde-Diktum“, s. auch schon hier)

Keep calm and carry on!

-tz

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