Guten Morgen,
der Dax verlor gestern fast anderthalb Prozent, nachdem der Nikkei zwischenzeitlich „gecrasht“ hatte. Da die Wall-Street-Indizes aber nur wenig verloren, gehe ich erst mal nur von einer Kaufgelegenheit aus („BTFD„). Unbeeindruckt vom Dieselskandal fährt denn auch VW den besten Oktober seiner Firmengeschichte ein (ohne Piech). Dagegen ziehen im Nahen Osten immer mehr dunkle Wolken auf – ob im Libanon, in Saudi Arabien oder im Jemen.
Zum Wochenende eher ein Sammelsurium von „Findlingen“ aller Art:
USA – Unternehmensverschuldung: https://www.nytimes.com/2017/11/06/business/dealbook/broadcom-qualcomm-debt.html
Bei meiner Darstellung der Verschuldung in den USA vor einigen Tagen hatte ich zwar die Staatsverschuldung und die Verschuldung der Privathaushalte beleuchtet – aber nicht die der Unternehmen. Auch diese wächst aber ungebremst weiter. Daniel Stelter anaylsiert die potentiellen Konsequenzen dieser Entwicklung zunächst auf die sehr gut.
Venezuela: http://www.zerohedge.com/news/2017-11-09/venezuela-just-24-hours-away-formal-declaration-default
Ausfall oder nicht? Das ist hier die Frage.
Vergnügungssteuer: Gestern Abend erzählte mir meine Frau folgende Story aus ihrem Berufsalltag: Je nach lokaler Ausgestaltung kann die sog „Vergnügungssteuer“ bei „Tanzveranstaltungen“ anfallen. Soweit, so gut – aber was ist eine Tanzveranstaltung. Diese kann – wieder je nach lokaler Ausgestaltung dann gegeben sein, wenn eingeübte Tänze (Samba, Walza, etc.) getanzt werden, aber nicht, wenn einfach nur „gezappelt“ wird. Mittlerweile seien die Finanzämter dazu übergegangen, sich Youtube-Videos von solchen Veranstaltungen anzusehen, um einstufen zu können, ob es sich um eine „Tanzveranstaltung“ handelt oder nicht.
Na gut, was für eine witzige Geschichte – dachte ich, wieder mal vergessend, dass ich in Deutschland lebe, denn a) das scherzhafte Gerede, dass eine bestimmte Tätigkeit „nicht vergnügungssteuerpflichtig“ sei, ist durchaus ernst zu nehmen, denn die Vergnügungssteuer gibt es wirklich (s. nur Berlin, Gesetz über eine Vergnügungssteuer in Berlin (Vergnügungssteuergesetz – VgStG) vom 20. Oktober 2009). Und, b) tatsächlich findet sich z.B. für das Dortmunder „VgStG“ eine „Auslegungsrichtline für Tanzveranstaltungen“ im Internet – die entsprechende Abgrenzungsvorgaben macht.
Aus Sicht der klammen Kommunen mag das ja eine lohnende Maßnahme sein – aus Sicht der Veranstalter eher weniger und aus der Sicht eines unbeteiligten Dritten eher zum Kopfschütteln…
Historisch: 1983: Der Student Fred Cohen präsentiert an der University of Southern California den weltweit ersten Computervirus auf einem Unix-System (aus: https://de.wikipedia.org/wiki/10._November)
Ich wünsche wie immer einen guten Start in den Tag und ein schönes Wochenende!
Viele Grüsse,
-tz