Morning Briefing – 18. August 2020 – Meinungsfreiheit // Upload-Filter // Korrektur

Guten Morgen,

Wenn man sich die Presselandschaft derzeit so anschaut, dann beherrschen Warnungen vor unbeherrschten Urlaubern in Spanien die Schlagzeilen (s. nur hier). Denn die sorgen ja für ein Ansteigen der Zahl der Infizierten. Eine differenziertere Berichterstattung, die z.B. die Aspekte in den Blick nimmt, die die Achse des Guten aufwirft (hier) täte uns in dieser Lage wesentlich besser.

Deswegen heute mal ein verkapptes Special zur „differenzierten Berichterstattung“:

Meinungsfreiheit: https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/anwaeltinnen-anwaelte/rechtsprechung/klarheit-bei-anwaltlicher-meinungsfreiheit

Ja, Anwälte können schon mal so richtig lospoltern – und, ja, das BVerfG lässt denen viel durchgehen…

Upload-Filter: https://www.deutschlandfunk.de/streitpunkt-uploadfilter-die-deutsche-umsetzung-des-eu.724.de.html

Der Deutschland-Funk mit einer sehr differenzierten Berichterstattung über den nun doch kommenden Upload-Filter (s. dazu schon hier). Herr Lobo, wo bleiben Sie?

Korrektur: https://www.spiegel.de/reise/tourismus-in-spanien-wie-sieht-der-urlaub-2020-dort-aus-a-4b7084e9-31a0-4518-a149-54c03c9caed5

Der Spiegel scheint aus Relotius (s. dazu mehr hier) so langsam zu lernen – und sich zumindest ehrlich zu machen.

Fazit: Das Anwälte ziemlich viel, auch grobes, sagen dürfen, hilft dem Rechtsstaat – indem die Rechte der Partei auch mit dem groben Klotz gesichert werden können. Das sollte aber kein Freifahrtschein für alle sein (eigentlich auch nicht für uns Anwälte) und schon gar nicht für Journalisten (und Blogger). Upload-Filter sind systematisch genau das Gegenteil der Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit bei Anwälten – sie werden über kurz oder lang die öffentliche Diskussion weiter streamlinen. Und das in Zeiten, wo Lautsprech vielleicht auch mal gut wäre. Der Spiegel, der ideologisch derzeit auf eher surrealen Pfaden wandelt (hier), scheint sich aber zumindest bei Tatsachen entschlossen zu haben, dass sie stimmen müssen, WENN er sie den publiziert. Das sorgt aber noch nicht für eine „differenzierte“ Berichterstattung, wie sie ausgerechnet der Deutschlandfunk in Sachen Upload-Filter betreibt.

Historisch: 1896: Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch BGB wird verkündet. Es tritt am 1. Januar 1900 in Kraft und ist in modifizierter Form bis heute gültig (Aus: https://de.wikipedia.org/wiki/18._August)

Keep calm and carry on!

-tz 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert