Auch im Hinblick auf das Versagen der Volkswirtschaftslehre bei der Voraussage, Vermeidung oder zumindest Bekämpfung der letzten Finanzkrise läuft die Diskussion über die Ausgestaltung des VWL-Studiengangs. Auf FAZ und FAZIT erschienen dazu in letzter Zeit einige interessante Artikel (hier, hier und hier).
Für mich als Juristen ist das irgendwie schwer nachvollziehbar, dass man eine Diskussion ohne den genannten „kontextualen Rahmen“ führen kann und dann meint, man könnte daraus sinnvolle wirtschaftspolitische Entscheidungen ableiten – wie etwas Freihandel oder Mindestlohn. Und sich dann noch zu wundern, dass die Theorie nicht funktioniert. Wir Juristen machen da ja eher von Anfang an eine eher mit dem MBA vergleichbare Ausbildung – dank der Case-Studies. Eine der wichtigsten Aufgaben für einen Juristen ist dabei zunächst die objektive Aufnahme des Sachverhalts. Die meisten Studenten / Referendare scheitern schon an dieser Aufgabe (auch bei den Ärzten sehe ich häufig nicht so tolle Anamnesen). Erst nach der Sachverhaltserfassung kommen die „juristischen Werkzeuge“ überhaupt zum Einsatz. Vielleicht auch mal ein guter Ansatz für die VWL?
2 Gedanken zu „Das Scheitern der konventionellen Wirtschaftswissenschaften und die Verhaltensökonomie“