Morning Briefing – 5. November 2020 – Palmer // Lauterbach // VG Stuttgart

Guten Morgen,

Und auch jetzt noch keine Entscheidung bei den Präsidentenwahlen in den USA (hier). Ich denke gerade an die ganzen Blogger und Journalisten, die durchmachen wollten, bis die Entscheidung gefallen ist. Die werden noch etwas Kaffee brauchen…..

Heute mal ein paar Denkanstöße:

Palmer: https://www.sueddeutsche.de/politik/palmer-corona-senioren-1.5102483

https://www.swp.de/suedwesten/staedte/reutlingen/chez-kroemer-kurt-kroemer-beisst-sich-am-tuebinger-ob-boris-palmer-die-zaehne-aus-52838505.html

Der Herr Palmer hat ja echt Eier! Respekt.

Lauterbach: https://www.achgut.com/artikel/karl_lauterbach_und_der_iq_verlust_macht_corona_dumm

Der Herr Lauterbach hat Chuzpe, das muss man ihm lassen.

VG Stuttgarthttps://openjur.de/u/2304325.html

Frau Merkel hatte den von ihr verkündeten Maßnahmen (die die Länder dann noch umsetzen „durften“, wobei z.B. Thüringen aus dem Sandkasten ausgestiegen ist) bescheinigt, dass sie „geeignet, erforderlich und verhältnismäßig“ seien (hier). Das sieht das VG Stuttgart (bezogen auf die in BaWü vorgesehenen Maßnahmen) etwas anders:

Auszüge:

Randnummer31

bb) Ebenfalls ist von der Geeignetheit der Beschränkung der Besucherzahlen von Messen auf 100 gleichzeitig anwesende Besucher auszugehen, da mit dieser Beschränkung ein Aufeinandertreffen von mehr als 100 Personen zur gleichen Zeit verhindert und hierdurch das Risiko einer Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 insgesamt minimiert wird.

Randnummer32

cc) Die Kammer zweifelt aber daran, dass die Beschränkung auf 100 gleichzeitig anwesende Besucher bei Messen auch unter Zuerkennung eines weiten Einschätzungsspielraums seitens der Antragsgegnerin und der Zulässigkeit der Typisierung und Pauschalierung (vgl. hierzu VG Freiburg, Beschluss vom 14.05.2020 – 4 K 1621/20 –, juris Rn. 31 m. w. N.) bei der Bekämpfung und Eingrenzung der Pandemie erforderlich ist. Die Kammer vermag nicht zu erkennen, dass Messen unter den bislang geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen der CoronaVO Messen einen derart wesentlichen Anteil am Infektionsgeschehen haben, dass wegen der nunmehr zu verzeichnenden Neuinfektionen eine weitere, pauschale Begrenzung auf 100 bzw. bei Vorliegen eines erweiterten Schutzkonzeptes nach Ziffer 5 der Allgemeinverfügung im Wege einer Ermessensentscheidung seitens der Antragsgegnerin auf maximal 500 gleichzeitig anwesende Personen (Besucher und Aussteller sowie deren Mitarbeiter) als weitere Maßnahme erforderlich wäre. Denn durch die strengen Regelungen der CoronaVO Messen sind bereits mildere Mittel in Form von Schutz- und Hygienemaßnahmen ergriffen worden, die für die Bekämpfung des von Messeveranstaltungen ausgehenden Infektionsrisikos als in gleicher Weise geeignet erscheinen.

Randnummer34

Die Antragsgegnerin hat diesbezüglich keine davon abweichende Begründung vorlegen können, dass Messen in S. ein gewichtiges Infektionsumfeld darstellen, wonach neben den bereits geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen eine pauschale Beschränkung der gleichzeitig anwesenden Besucherzahl auf 100 Personen erforderlich wäre. Soweit die Antragsgegnerin vorträgt, in S. könnten aktuell in 58 % aller Infektionsfälle der konkrete Infektionsverlauf und die konkrete Ansteckungsquelle nicht mehr ermittelt werden, weshalb wegen der dynamischen Fallzahlentwicklung die Nachverfolgung von Infektionsquellen gefährdet sei, lässt dieser Umstand nicht den Rückschluss auf eine große Infektionsgefahr bei der Durchführung von Messeveranstaltung zu, soweit diese unter die Schutz- und Hygienemaßnahmen der CoronaVO Messen fallen und die jeweiligen Messebetreiber die sich aus dieser Verordnung ergebenen Maßnahmen erfüllen.

Randnummer41

dd) Darüber hinaus dürfte die Beschränkung der Besucherzahlen von Messen auf 100 gleichzeitig anwesende Besucher vor dem Hintergrund der bereits strengen Regelungen zur Einhaltung von Hygienemaßnahmen und der Erstellung eines tragfähigen Schutzkonzeptes, die bei der Durchführung einer Messe aufgrund der CoronaVO Messen zu beachten sind und vor dem Hintergrund, dass das Infektionsumfeld „Messeveranstaltung“ nach den derzeitigen Erkenntnissen nur eine untergeordnete Rolle im Infektionsgeschehen spielt aufgrund des gewichtigen Eingriffs in Art. 12 Abs. 1 GG nicht angemessen sein [hierzu (1)]. Darüber hinaus dürfte die angefochtene Regelung angesichts des Umstands, dass andere große Einzelhandelsgeschäfte mit vergleichbarem Besucherandrang derzeit keiner Beschränkungen hinsichtlich der anwesenden Besucheranzahl unterliegen, gegen den Gleichheitsgrundsatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen [hierzu (2)].

Daneben verwirft das VG Stuttgart die Maßnahmen noch, weil die Ungleichbehandlung von Messen und Einzelhändlern gegen Art. 3 GG (Gleichbehandlungsgrundsatz) verstoßen und weil die Freiheit der Berufsausübung übermäßig eingeschränkt wurde.

Und der Clou: die nächste Instanz, der VGH Mannheim, hat den Beschluss des VG Stuttgart bereits aufrecht erhalten.

Fazit: Nur weil jemand etwas behauptet, muss es nicht stimmen. Und auch ein Gericht kann sich irren. Aber die Beispiele (auch, wenn ich persönlich die Entscheidung von Herrn Palmer richtig finde) sollten hinreichend verdeutlichen, dass wir dringend aus dem Kreislauf von Entscheidungen einsamer Retter herauskommen müssen und eine Diskussion über die erforderlichen Maßnahmen da geführt wird, wo sie hingehört. Und das ist nicht Maybritt Illner – sondern der Bundestag und die Länderparlamente. Punkt.

Und gleichzeitig müssen wir Menschen SELBSTVERANTWORTUNG übernehmen. Angesichts einer Zahl von fast 20.000 Neuinfektionen in 24 Stunden (hier) sollten wir uns alle mal selber – und unabhängig von irgendwelchem Geschwafel anderer – an die eigene Nase packen und entsprechend handeln. Ich muss da auch dauernd aufpassen, dass ich selber vor lauter Trotz die Schutzmaßnahmen (Händewaschen!) nicht ernst nehme. Vielleicht helfen sie tatsächlich weniger, als einige ihnen zuschreiben – aber ich sehe auch keine besseren Vorschläge für den Schutz des Individuums. Also – Maske, Abstand, Hände waschen. Schaden wird es nicht.

Historisch: 1996: Der demokratische Amtsinhaber Bill Clinton gewinnt die US-Präsidentschaftswahl gegen den republikanischen Herausforderer Bob Dole  (Aus: https://de.wikipedia.org/wiki/5._November)

Keep calm and carry on!

-tz 

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