Guten Morgen
Noch 7 Tage und der Rest von heute – oder ist der 12. April jetzt der neue 29. März (also +14 Tage)? Scheint so, wenn man die Ergebnisse des EU-Gipfels gestern liest (hier). Demnach bekommt Frau May bis zum 23. Mai 2019 (der Tag, bevor die Wahlen zum EU-Parlament beginnen) Zeit für den Brexit, WENN das englische Parlament dem mit der EU ausgehandelten „Deal“ in der nächsten Woche annimmt. Stimmt das Parlament dagegen, dann gibt es nur noch eine Verlängerung bis zum 12. April. Zunächst. Denn, wenn die britische Regierung dann einen neuen Weg vorschlägt (z.B. ein weiteres Referendum, s. hier), dann müssen die Briten an den Wahlen zum EU-Parlament teilnehmen, aber die EU hat für diesen Fall wohl auch eine „sehr lange“ Fristverlängerung signalisiert. Sprich, es läuft jetzt auf einen Sturz von Mrs. May und einen anschließdenen „weichen“ Brexit oder eine zweite Volksabstimmung hinaus. Damit gehe ich weiterhin davon aus, dass der Brexit nicht stattfinden wird. Die Börsen wohl auch…
Wo wir gerade bei der EU sind, hier mal einige Possen – nicht nur der EU, sondern auch in der Umsetzung:
Entsenderichtlinie: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/entsenderichtlinie-gruene-dringen-auf-buerokratieabbau-bei-dienstreisen-ins-ausland/24121582.html
Wenn die Bundesregierung auf die Anfrage, ob man eine EU-Richtlinie befolgen soll, die Antwort kommt, man solle es mit der Regelung nicht so genau nehmen, dann ist was faul im Rechtsstaat. Das öffnet behördlicher Willkür Tür und Tor. Etwa, wenn man einem missliebigen Blogger mal eine kleine Warnung zukommen lassen will…
Whistleblower: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-19-1604_de.htm
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/GeschGehG.html
Die Bundesregierung will (zunächst) den Schutz von Hinweisgebern (die z.B. zur Aufdeckung der „Panama-Papers“ oder den „Luxemburg-Leaks“ führten), im Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen regeln – in Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie. Man konnte sich dabei des Eindrucks nicht verwehren, dass es dabei eher darum ging, Whistleblower in die Schranken zu weisen. So hätten Whistleblower beim vorherigen Entwurf nachweisen müssen, dass sie aus der „Absicht, der Öffentlichkeit etwas Gutes zu tun“ handeln würden. Dieser „Gesinnungsparagraph“ wurde jetzt doch gestrichen (s. näher hier). Allerdings ist neuer Reformbedarf im deutschen Recht schon absehbar – da die EU nunmehr auch im Endspurt zur „Whistleblower-Richtlinie“ ist.
Upload-Filter: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/eu-urheberrecht-lasst-uns-nicht-auf-diese-fake-reform-hereinfallen-kolumne-a-1258790.html(Wow, Herr Lobo!)
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/eu-urheberrechtsreform-uploadfilter-machen-die-maechtigsten-noch-maechtiger-a-1256281.html(Wow, Herrn Lindner!)
Das sich Herr Lobo und Herr Lindner mal einig über etwas sind, ist ja schon bemerkenswert. Noch bemerkenswerter finde ich aber, wie Frau Barley als deutsche Justizministerin die EU-Urheberrechtsrichtlinie gutheißen kann (obwohl der Koalitionsvertrag explizit gegen Upload-Filter votiert) und als zukünftige EU-Parlamentarierin gegen den Upload-Filter sein kann (hier). In der Psychologie hat man dafür eine bestimmte Bezeichnung….
Kurz vor der Abstimmung wurde der strittige Art. 13 (in dem es um die Upload-Filter geht, noch in Art. 17 umbenannt (s. hier, um Verwirrung zu stiften?). Der Text der Richtlinie – Stand 19.02.2019: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-6637-2019-INIT/en/pdf#page=65; Änderungen des EU-Parlaments, Stand 20.03.2019: http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-8-2018-0245-AM-271-271_EN.pdf
Wenn schon die Hälfte eines Gesetzestextes aus Begründung besteht (in der man auch viel verstecken kann), dann ist das schon denkwürdig. Aber: Es gibt auch – entgegen der häufigen Behauptungen der Befürworter – keine Ausnahme für kleinere/jüngere Unternehmen. Wer Art. 13 (jetzt Art. 17) genau studiert, trifft auf eine lit. „aa“, die darauf verweist, dass kleinere / jüngere Provider nur nachweisen müssen, die entsprechenden Bemühungen unternommen zu haben, eine Genehmigung bekommen zu haben.
Ich jedenfalls werde Morgen seit längerer Zeit mal wieder zu einer Demo gehen und mich gegen das EU-Urheberrecht positionieren (für eine Demo in Ihrer Nähe, s. hier) und heute noch die 47 deutschen Abgeordneten, die sich für die Richtlinie ausgesprochen haben, anschreiben (wenn Sie das auch machen wollen, hier geht’s lang…).
Historisch: 2000: Der Aktienindex S&P 500, der 500 der größten US-amerikanischen Unternehmen umfasst, durchbricht erstmals die 1.500 Punkte-Marke (aus: https://de.wikipedia.org/wiki/22._März)
Ich wünsche einen guten Start in den Tag und in ein erfolgreiches Demo-Wochenende!
Viele Grüsse,
-tz