Guten Morgen,
Nachdem ich neulich erst eher die Hintergründe zur bürokratischen Entwicklung in Deutschland beleuchtet hatte (hier), heute mal der Blick auf einige Details, die dazu geeignet sein dürften, insbesondere KMU das Leben schwer zu machen:
Transparenzregister: https://www.transparenzregister.de/treg/de/start;jsessionid=B33196203850EDCD9A4CA8823BA4B8AF.app11?0
„Im Transparenzregister sollen die wirtschaftlich Berechtigten von im Geldwäschegesetz (GwG) näher bezeichneten Gesellschaften und Vereinigungen erfasst werden.“ – soweit, so gut. Aber hätte man diese Transparenz nicht auch über die Handelsregister herstellen können, indem darin eine Einzeldarstellung auch der jeweils hinter den Gesellschaftern stehenden Gesellschaftern erfolgt wäre?
Lobbyregister: https://www.bundestag.de/lobbyregister
https://taz.de/Lobbyregister-und-Geld-bei-der-Union/!5751031/
So, jetzt gilts – Lobbyisten müssen sich eintragen, zumindest ab 1. Januar 2022 ist das auch verpflichtend.
Wettbewerbsregister: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Wettbewerbsregister/WettbewReg_node.html
Wie sagt der Präsident des Bundeskartellamts so schön: „Dieses Projekt wird von der Wirtschaft völlig unterschätzt“…..
Lieferkettengesetz: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw16-de-lieferkettengesetz-834842
https://www.brandeins.de/magazine/brand-eins-wirtschaftsmagazin/2021/timing/kontrolle-ist-besser
Oha, kommt das jetzt doch nicht (hier)?
Frühwarnsystem: https://www.linkedin.com/posts/cornelius-nickert-848aab42_starug-fraeshwarnsystem-kmu-activity-6800439871975497728-TnZW
Bislang wenig beachtet, dürfte ein Aspekt des neuen Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, StaRUG) noch für einiges Kopfzerbrechen bei Geschäftsführern von KMU sorgen. Denn § 1 StaRUG verpflichtet Organe von haftungsbeschränkten Gesellschaften ein Frühwarnsystem für bestandsgefährdende Entwicklungen einzurichten. Und auch, wenn ich ja selber – gerade mit diesem Blog – ja auch versuche, dem Mittelstand Krisenfrüherkennung näher zu bringen, so ist doch der Aufwand dafür nicht unbeachtlich. Die Beratungsindustrie ist derzeit dabei, sich dieses Bereichs anzunehmen, zumal etwaige Unterlassungen der Geschäftsleitung sehr haftungsträchtig sein dürften.
Fazit: Zumindest, was solche Gesetze angeht, die den bürokratischen Aufwand für KMU erhöht, hat die GroKo in dieser Legislaturperiode (fast) ganze Arbeit geleistet. Auch wenn Heulen und Zähneklappern quasi zum Stamminventar der Wirtschaftsverbände gehört, so dürfte das Stöhnen über die bereits an anderer Stelle genannte „Privatisierung der Strafverfolgung“ (hier) durch die genannten Meldegesetze und die daraus resultierenden (alle Beteiligten unter Generalverdacht) stellenden Dokumentations- und Meldepflichten doch nicht ganz unberechtigt sein. Denn die Maßnahmen sorgen eher für ein Klima des wechselseitigen Misstrauens denn für eine gedeihliche vertrauensvolle Zusammenarbeit – und das nach der sowieso zur Vereinzelung zwingenden Corona-Pandemie. Und die Kosten der Implementierung dieser gesetzlichen Vorgaben dürften immens sein.
Das heißt nicht, dass die mit den jeweiligen Vorhaben verfolgten Ziele nicht erstrebenswert wären. Insbesondere das Lieferkettengesetz könnte auch dazu führen, mal die Verlagerung von Arbeitsplätzen in Regionen zu überdenken, die einen Unterbietungswettbewerb nur auf Grund von Kinderarbeit oder der Ausbeutung von Sklaven mitgehen können. Aber die Frage ist, wie die deutsche Wirtschaft diese Maßnahmen wegstecken kann ohne dass damit irgendwann die Basis, auf der unser Wohlstand beruht, wegbricht.
Spruch des Tages: „If the governments devalue the currency in order to betray all creditors, you politely call this procedure ‚inflation‘.“ – George Bernard Shaw
Keep calm and carry on!
-tz