Guten Morgen,
Irgendwann während der ersten Corona-Welle beschlich mich das Gefühl, dass unser aller Freiheit gerade den Bach runtergehen könnte – und ich freute mich an den wenigen Journalisten, die den Mumm hatten, gegen den Strom des Lockdowns zu schwimmen (hier). Und nun, gut ein halbes Jahr später? Alles wieder wie gehabt: Herr „ich forder erst mal“ Söder sieht die Corona-Warn-App als Papier-Tiger (hier), setzt die Stadt Nürnberg so unter Druck, dass die erst mal eine Messe absagen muss (hier) und will Grenzzäune in Deutschland errichten (hier). Ach so, ne, er will nur „Grenzkontrollen“. Und das vor dem Hintergrund, dass die WHO selbst den Virus nicht für so tödlich hält, wie die deutschen „Experten“ (hier, s. dazu auch hier und hier). Unser aller Freiheit wird seit März systematisch eingeschränkt – mit eben vielleicht nicht immer so haltbaren Argumenten. Die Frage ist, ob der Rest der Rechtsstaatlichkeit noch funktioniert – und vielleicht zumindest die Diskussion ermöglicht, die erforderlich wäre, um zu klären, was z.B. von den Ergebnissen der WHO zu halten ist.
Das wollen wir uns heute mal in einem Special zur Gewaltenteilung (s. dazu näher hier) anschauen.
Präsidialrepublik: https://news.gaborsteingart.com/online.php?u=2mbECqf6873
https://news.gaborsteingart.com/online.php?u=2mbECqf6969
https://news.gaborsteingart.com/online.php?u=2mbECqf6981
Wie Herr Steingart in drei MB‘s gut herausarbeitetet, könnte Frau Merkel (insgeheim) gerade an einer Präsidialkanzlerschaft arbeiten. Während ihrer ganzen Amtszeit war sie nur so unterwegs. Während das Schrödersche „Basta“ noch für Unmut sorgt, ist ihr „alternativlos“ heute das Herrschaftsinstrument der Wahl. Und Herr „verzeiht mir“ Spahn bastelt auch schon fleißig an seiner Alleinherrschaft. Die „ewige Stunde der Exekutive“?
Tja, wer sich selber im März entmachtet hat, muss jetzt nicht rumheulen. Den Damen und Herren Abgeordneten empfehle ich mal einen Blick ins Grundgesetz: In Art. 39 Abs. 3 GG steht zur Einberufung des Bundestages nämlich folgendes: „….Der Präsident des Bundestages kann ihn früher einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn ein Drittel der Mitglieder, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen.“ Meines Wissens nach verfügt die Regierungskoalition nicht über eine Zweidrittel-Mehrheit – könnte also eine Einberufung gar nicht verhindern. Müssten sich die noch freien Abgeordneten halt mal zusammenrotten und eine Sitzung des BT fordern. Aber, ach nein, dann wäre ja der Listenplatz und der ewige Strom an Montblanc-Füllern gefährdet….
Wow. Guter Artikel über die Arbeitsweise von Gerichten – und mal nicht mit den üblichen Plattheiten gegenüber Gerichten gepflastert (die ich auch gerne verteile, das muss ich zugeben). Zumindest einige (niedere, weil nicht politisch infiltrierte) Gerichte agieren noch im Sinne eines Rechtsstaates, der auch die Freiheit des Einzelnen GEGEN den (übergriffigen) Staat absichern soll.
Fazit: Die Regierungen machen mir in ihrer schier grenzenlosen Machtgeilheit nur noch Angst. Da ist kein bisschen Demut mehr vor dem Volk oder auch nur dem Gedanken, dass man selber falsch liegen könnte mit seinen Annahmen und Maßnahmen. Mit dem Aktionismus wird gleichzeitig verschleiert, dass man sich in einem halben Jahr dann doch nicht so gut vorbereitet hat. Der Bundestag ist insgesamt zu einer Lachveranstaltung verkommen. Man trifft sich bei Maischberger und ab und an lanciert man halt in der Presse ein bisschen Kritik, das muss reichen. Aber Bundestagssitzungen wären ja gefährlich – so mit Corona und so. Die einzige Institution, die noch so einigermaßen über Recht und Freiheit zu wachen scheint, ist die Judikative, sprich die Gerichte. Die Frage ist, wie lange sich das Frau Merkel noch anschaut….
„Denk ich an Deutschland in der Nacht,
Dann bin ich um den Schlaf gebracht,
Ich kann nicht mehr die Augen schließen,
Und meine heißen Tränen fließen.“
-tz