Italienische Banken – Ein Menetekel für Europa

IMG_8863_2

Wenn es noch eines Nachweises dafür brauchte, dass das Rechtsstaatsprinzip in der Euro-Zone nichts gilt, dann hat ihn die EZB am Wochenende problemlos erbracht: Nachdem Anfang Juni die italienische Krisenbank Monte dei Paschi entgegen der erst im Januar 2015 in Kraft getretenen Regelungen zur Abwicklung insolventer Banken gerettet wurde, können sich nun die Gläubiger zweier weiterer Krisenbanken, nämlich die Banco Popolare di Vicenza und Veneto Banca, über deren Rettung „freuen“. 

Und dabei hat die EZB gleich noch einen „Stunt“ oben drauf gesetzt: In einer Pressemitteilung am Freitag Abend teilte sie nämlich noch mit, dass die Banken „insolvent oder wahrscheinlich insolvent“ seien und deswegen gemäß Art. 18 des einheitlichen europäischen Abwicklungsmechanismus für Banken (Single Resolution Mechanism; SRM, s. Text der Verordnung hier) nach italienischem Konkursrecht abzuwickeln seien.  Wohl nach massiver Intervention der italienischen Regierung „gestattete“ die EZB dann am Sonntag Abend die Gewährung von Staatshilfen durch den italienschen Staat (=Steuerzahler!) in Höhe von fast Euro 17 Mrd., um den „Verkauf“ des Geschäfts dieser beiden Banken an die Intesa Sanpaolo abzusichern (zur Pressemitteilung der EZB s. hier).

Damit setzt die EZB ihren Schlingerkurs bei der Behandlung wirtschaftlich nicht überlebensfähiger Banken fort: Zunächst genehmigte sie die Rettung der offensichtlich insolventen Bank Montei dei Paschi (s. dazu hier) durch einen „bail-out“ seitens des italienischen Staates, dann wiederum erklärte sie die spanische Banco Popular für insolvent und erlaubte den Verkauf an eine spanische Bank – ohne Staatshilfe (s. hier) und nun „darf“ der italienische Staat bei Banco Popolare di Vicenza und Veneto Banca wieder einspringen, da sonst angeblich „wirtschaftliche Verwerfungen in der Region“ drohen würden.

Nach diesem Rettungsplan bleiben Sparer (die sonst ab Euro 100.000,- Verluste hätten hinnehmen müssen) und erstrangige Anleihegläubiger (wieder einmal die sog. „CoCo-Bonds„!) von Verlusten verschont. Auch sollen so etwa Euro 18 Mrd. an sog. „Non-Performing Loans“ aus dem italienischen Bankensystem genommen werden. Angesichts eines Gesamtvolumens von geschätzten Euro 360 Mrd. an NPL’s im dortigen „Markt“ doch eher ein Tropfen auf den heißen Stein – und wahrlich zu wenig, um die erneute Rechtsbeugung zu rechtfertigen. Und erst recht (um im Bilde zu bleiben), um den italienischen Steuerzahler ereneut mit Euro 10 Mrd. haften zu lassen (so die Schätzung von Bloomberg).

Mittlerweile ist dieser gefährliche Kurs der EZB (unter dem Italiener Draghi! Man stelle sich einmal die Reaktionen vor, wenn Herr Weidmann „Chef“ der EZB wäre und deutschen Banken ähnliche Zugeständnisse machen würde!) nicht mehr nur in interessierten Blogs Gegenstand kritischer Diskussionen (s. Wolfstreet, Zerohedge), sondern auch in der „normalen“ Presseberichterstattung (Die Welt, Die Welt v. 4.4.2017, Handelsblatt, Bloomberg).

Zum einen wird in den Artikeln deutlich, dass der Stresstest der EZB nicht das Papier wert ist, auf das er gedruckt wird. Zwar hatten die jetzt in Frage stehenden drei italienischen Banken bei dem Test schlecht abgeschitten aber die spanische Banco Popular war noch gut durchgekommen.

Zum anderen sind die angeblich zum Schutze des Steuerzahlers erst Anfang 2015 eingeführten europaweiten Regelungen für Bankenkrisen (European Single Resolution Mechanism, s. schon oben) weniger als drei Jahre nach ihrer Einführung auch schon nicht mehr das Papier wert, auf dem sie….na, Sie wissen schon.

Auch sollte man sich vergegenwärtigen, dass die Weltwirtschaftslage und damit auch das wirtschaftliche Umfeld in der Euro-Zone verhältnismäßig gut ist und die Zinsbelastung auf bestehende Verschuldung sehr gering bis nicht existent. Wenn also bereits jetzt die Bankenrettung im Endeffekt da weitergeht, wo sie in der letzten Finanzkrise aufgehört hat, was wird dann erst bei einem wirtschaftlichen Einbruch und/oder bei relevanten Zinserhöhungen passieren?

Dann werden im Zweifel die sog. Euro-Bonds (durch die Hintertür) kommen – um den Zusammenbruch des (italienischen) Bankensystems und / oder des italienischen Staates noch ein bisschen zu verzögern. So gesehen, ist die aktuelle „Rettungsaktion“ der EZB ein Warnruf (Menetekel) erster Güte. Ich bezweifele nur, dass er irgendeinen der Verantwortlichen in (deutscher) Politik und Rechtsprechung noch erreicht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert