Morning Briefing – 6. Juli 2018 – Leistungsschutzrecht reloaded

warnemünde 2018(Quelle: Schatzi)

Guten Morgen,

Es geschehen weiter Zeichen und Wunder: Nicht nur, dass England Elfmeter-Schießen gewinnen kann, nein auch das EU-Parlament kann von den Empfehlungen des Rechtsausschusses abweichen – und hat gestern gegen den Vorschlag der neuen EU-Verordnung zum Leistungsschutzrecht (LSR) gestimmt (hier). So weit so gut – denn jetzt können die Abgeordneten bis September noch Vorschläge zur Überarbeitung des Entwurfes anbringen. Wie ich auch in einer längeren Diskussion mit meiner besseren Hälfte, Schatzi, erkennen musste, ist dazu eine Versachlichung der Diskussion dringend geboten. Deswegen unten dazu heute noch mal ein längerer Abschnitt: 

Leistungsschutzrecht: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52016PC0593&from=DE

Wenn ich die Verordnung gestern richtig gelesen hätte, dann hätte ich gesehen, dass in Erwägungsgrund 33 folgendes steht: „Dieser Schutz (gemeint ist der für „Presseveröffentlichungen“) erstreckt sich nicht auf das Verknüpfen mit Hyperlinks, da dies keine öffentliche Wiedergabe darstellt.“ (und Schatzi hätte mich nicht drauf hinweisen müssen).

Gestern hatte ich ja auch auf die Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins zum LSR-Projekt (noch mal hier) verwiesen, der einen wie auch immer gearteten Rechtsanspruch der Presseverleger auf den angestrebten besonderen Schutz komplett verneint.. Das Urteil des DAV gegenüber der Kommission dazu ist geradezu vernichtend  („Deshalb fehlt dem Ansatz der Kommission von vornherein eine sachliche Berechtigung.“)

In der Diskussion wies mich Schatzi dann auf einen Blog-Beitrag des medienkritischen Bloggers Niggemeyer hin (hier), wonach die Presseverlage SELBST sehr einfach verhindern können, dass die (bösen, bösen) Suchmaschinen die sog. „Snippets“, also kleine Textschnippsel unter den Hyperlinks, bei einer Suche erscheinen. Die Presseverleger müssen lediglich in den Meta-Angaben Ihrer Seiten „noindex“ oder „nosnippet“ angeben oder mit einer einfachen Textzeile das Erscheinen von Snippets bei „Google-News“ unterdrücken.

Für mich trägt das Vorgehen bestimmter Presseverlage damit schon fast seehofersche Züge – und dieser aktuelle Post hier von Niggemeyer bestätigt den Eindruck.

Quintessenz: Selbst wenn das LSR unverändert Gesetz würde, dann wäre das Setzen von Hyperlinks, wie ich es betreibe, weiterhin möglich. Gleichwohl war das Abschmettern des Vorschlages durch das Parlament mehr als berechtigt: Das von Presseverlagen angestrebte LSR ist tatsächlich weder erforderlich noch angemessen, da die Verlage es technisch selbst in der Hand haben, die über das schlichte Setzen eines Hyperlinks hinausgehende Nutzung der von ihnen vertriebenen Artikel zu unterbinden. Bleibt noch die Frage nach den sog. „Upload-Filtern“, sprich eines Tools, dass im Verdacht steht, Zensur zu ermöglichen. Die Frage kann ich jetzt noch nicht beantworten – und, nach den Erfahrungen gestern – werde ich das auch erst nach genauerer Recherche tun.

Historisch: 1785: Der US-Dollar wird einstimmig als Geld für die Vereinigten Staaten gewählt. Dies ist das erste Mal, dass ein Staat ein Dezimal-Währungssystem annimmt (aus: https://de.wikipedia.org/wiki/6._Juli).

Ich wünsche Ihnen dann mal wieder einen guten Start in den Tag und ein schönes Wochenende!

Und: nächste Woche kommt nichts übers LSR, versprochen!

Viele Grüsse,

-tz

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