Guten Morgen,
Eigentlich habe ich ja für heute mal wieder (und viel zu selten) einen positiven Post vorbereitet. Aber Herr Spahn macht mal wieder mit einer Aktion, für die er sowieso nachher wieder um Entschuldigung bitten darf (hier näheres dazu), einen Strich durch die Rechnung. Denn er versuchte – wohl eher heimlich (d. PM des BMG ist bei diesem Punkt nämlich eher dünn (hier)) – einen (elektronischen?) Immunitätsausweis in einem neuen § 22 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) unterzubringen und diesen über § 23 Abs. 1 IfSG auch verpflichtend zu machen („Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach §22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“ (s. beim Gesetzentwurf hier, s. insgesamt hier)). Gerade auch im Zusammenhang mit der Einführung der so. Tracing App (s. näher dazu hier), die Google und Apple zu ungeahntem Machtzuwachs verhelfen dürfte, wenn sie so kommt wie vorgesehen, dürfte mit dem vorgesehenen elektronischen Immunitätsausweis die dystopische Vision von Herrn Häring (hier) näher kommen. Zwar wollen einige Politiker schon mal nicht mehr von Herrn Spahn gelobt werden (hier), aber die Presse geht in meinen Augen immer noch viel zu nett mit Herrn Spahn um, wenn sie ihn bei diesem erneuten groben Patzer lediglich als „forsch“ bezeichnet (hier). Schon angesichts der ständigen – verfassungsrechtlich mehr als fragwürdigen – Vorstöße des Herrn Ministers (s. zuletzt zur Tracing App erneut hier) müsste eigentlich längst die Frage nach der Haltbarkeit des Ministers gestellt werden. Der rudert jetzt – ertappt – erst mal zurück und twittert (!), dass „wir als Gesellschaft in Ruhe abwägen und debattieren“ sollten (hier). Na, dann warten wir mal auf den nächsten Patzer auf dem Weg ins Kanzleramt.
„Morning Briefing – 5. Mai 2020 – Massentests // Beatmungsgeräte // Kaffeefilter“ weiterlesen