Morning Briefing – 17. April 2020 – Adidas // Dividende // Europa

Guten Morgen,

Das Verfassungsgericht lebt! Auch wenn wir tatsächlich wohl erst später wissen werden, ob, die Maßnahmen verfassungswidrig waren, hat das BVerfG nun einen ersten Pflock eingeschlagen: Nachdem es in der Vorwoche einen Eilantrag noch mit ziemlich drastischen Worten (die „erheblichen und voraussichtlich teilweise auch irreversiblen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Folgen“ sind nicht unzumutbar (vgl. hier)), hat es gestern (hier) den Behörden mit auf den Weg gegeben, dass die Regeln, die (umgangssprachlich) den Shutdown in Deutschland umsetzen sollen mitnichten ein allgemeines Versammlungsverbot entgegen Art. 8 GG enthalten würden oder auch nur in diesem Sinne ausgelegt werden dürften. Schaut man sich die im Beschluss des BVerfG enthaltene Darstellung der Angaben des Veranstalters im Hinblick auf die Minimierung eines Ansteckungsrisikos an, dann wird ferner deutlich, dass auch unter der Maßgabe des Lockdowns Versammlungen möglich sind. Ich danke sowohl dem Veranstalter, der zeigt, dass ein kreativer Umgang mit der Corona-Situation möglich ist, als auch dem BVerfG, dass nun scheinbar seine Rolle als HÜTER der Verfassung und insbesondere der Grund- und Bürgerrechte auch in diesen Zeiten wahrnimmt!

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